Sachverständigungsbüro für Immobilienbewertung und Immobilienbeleihung
Erstattung von Verkehrswertgutachten für Grundstücke mit Anlagen erneuerbarer Energien
(Windenergieanlagen, Solarparks, Biogasanlagen)
und für Standdardimmobilien
Grundlage für mein Gutachten sind vorhandene bzw. noch einzuholende Unterlagen zur Immobilie sowie ein Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung. Während des Ortstermins werden alle wichtigen Merkmale des Grundstücks, der Gebäude und der Außenanlagen in Wort und Bild dokumentiert. Eine Beurteilung erfolgt nach Augenschein - ohne Eingriff in die bestehenden baulichen Gegebenheiten.
Die rechtlichen Vorgaben für die Ermittlung des Marktwertes finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) sowie in den Wertermittlungsrichtlinien.
Das Gutachten beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Immobilie einschließlich ihrer Makro- und Mikrolage, einen Überblick über festgestellte Baumängel und / oder Bauschäden sowie über wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, außerdem die Bodenwertermittlung und natürlich eine Begründung zur Auswahl des Berechnungsverfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).
Der sicherste und objektivste Maßstab dafür, welcher Wert für eine Immobilie angemessen wäre, ist ihr Marktwert. Das Verfahren zur Ermittlung ist gesetzlich geregelt und berücksichtigt alle Faktoren, die den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks beeinflussen können. Als Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung ermittle ich für Sie den Marktwert von Immobilien jeder Art – als zuverlässige Grundlage für Ihre Kauf- oder Verkaufspläne sowie für alle Finanzierungs-, Erbschafts- oder Eigentumsangelegenheiten.
Mit fundiertem Know-how und Erfahrung stehe ich Ihnen bei all Ihren Fragen zu den unterschiedlichsten Themen im Bereich der Wertermittlung gern zur Seite.